LEBENSLANGE GARANTIE
Wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, bietet OQUO eine lebenslange Garantie* unter den im folgenden Text beschriebenen Bedingungen.
GELTUNGSBEREICH
Als Ergänzung zur gesetzlichen Gewährleistung bietet OQUO allen OQUO-Nutzern eine freiwillige und kostenlose Lebenslange OQUO-Garantie an, die eine lebenslange, zeitlich unbegrenzte Garantie auf alle Felgen der angegebenen Modelle* umfasst.
In Ausübung dieser Lebenslangen OQUO-Garantie hat der Käufer im Falle eines Defekts, wie z. B. Felgenbruch oder Rissbildung, Anspruch auf Reparatur und/oder Ersatz des betreffenden Produkts.
BEDINGUNGEN
Diese Garantie gilt nur für den ursprünglichen Käufer des Produkts, der seinerseits innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf des Produkts abgeschlossen hat, das Web-Registrierungsformular des Rades** ausfüllt. Daher ist diese Garantie nicht auf spätere Käufer der von dieser Garantie abgedeckten Materialien übertragbar, die nicht der Erstkäufer sind. Um diese Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Benutzer OQUO oder dem Händler eine Kopie des Kaufbelegs des Fahrrads oder des Laufrads (Kaufbeleg) vorlegen.
Die Garantie gilt in keinem Fall für Brüche oder Risse, die auf einen fahrlässigen Gebrauch des Fahrrads, die Anbringung von anderem als dem werkseitig gelieferten oder angebrachten Zubehör oder auf eine unsachgemäße Handhabung und Wartung durch den Benutzer oder einen Dritten im Auftrag des Benutzers zurückzuführen sind.
Der Benutzer ist verpflichtet, das erworbene Produkt gemäß den Anweisungen und Empfehlungen in der Betriebsanleitung des Rades und den auf der Website veröffentlichten Handbüchern in gutem Zustand zu halten. OQUO kann Garantieansprüche ablehnen, die direkt auf einen Mangel bei der Wartung des Produkts durch den Benutzer zurückzuführen sind.
Aufgrund der inhärenten Gefahren bei der Benutzung eines Fahrrads, sei es auf der Straße oder in den Bergen, und der körperlichen Risiken, die mit der Benutzung verbunden sind, deckt diese Garantie nur den Ersatz der betroffenen Komponenten ab und deckt auf keinen Fall Personenschäden ab, die direkt oder indirekt aus dem Versagen dieser Komponenten während der Benutzung resultieren können. Im Falle eines Verkehrsunfalls, unabhängig von der direkten Unfallursache, erlischt die OQUO-Garantie vollständig.
ABLAUF
Um diese Garantie in Anspruch zu nehmen, muss sich der Nutzer an die Verkaufsstelle wenden, in der er das Produkt gekauft hat, damit die Reklamation vom Händler bearbeitet werden kann. Wenn es nicht möglich ist oder wenn es für den Benutzer zu mühsam ist, zum Händler zu gehen, kann der Benutzer zum offiziellen offiziellen OQUO-Händler Wenn dies nicht möglich oder für den Nutzer zu aufwändig ist, kann er sich zur Bearbeitung an den nächsten OQUO-Händler wenden und erhält dort Anweisungen zur Abwicklung der Garantie. Um diese Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Benutzer OQUO oder dem Händler eine Kopie des Kaufbelegs des Fahrrads oder des Laufrads (Kaufbeleg) vorlegen.
Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, wird OQUO das fehlerhafte Produkt durch ein anderes Produkt mit ähnlichen Eigenschaften ersetzen, und wenn eine Reparatur unter diesen Bedingungen nicht möglich ist, kann OQUO dem Benutzer ein anderes Produkt von gleicher Qualität und Leistung zur Verfügung stellen oder, nach OQUOs Ermessen, dem Benutzer einen Rabatt auf einen Neukauf in einer Höhe anbieten, die dem Restwert des fehlerhaften Produkts entspricht. Dieser Restwert wird mit einer Abschreibung von 6 % pro Jahr auf den ursprünglichen UVP des nicht konformen Produkts ab dem Jahr seiner Verwendung in gamma berechnet. Bei Produkten, die mit dem MyO-Programm personalisiert wurden, kann OQUO diese durch ähnliche Produkte der aktuellen Farbpalette ersetzen, wenn die ursprüngliche Personalisierung nicht möglich ist.
Im Falle des Austauschs des Rades gegen ein anderes Produkt gleicher Qualität und Leistung deckt diese Garantie in keiner Weise den Austausch von Komponenten ab, die am ursprünglichen Fahrrad installiert waren und die mit dem von OQUO gelieferten Produkt nicht kompatibel sind, und die Kosten für alle Teile, Ersatzteile, Zubehör und/oder Komponenten, die für die Endmontage erforderlich sind, gehen zu Lasten des Benutzers.
Sollte es notwendig sein, das Produkt zu OQUO zurückzuschicken, übernimmt OQUO die Kosten für den Transport, vorausgesetzt, die Garantie wird von demselben Händler abgewickelt, bei dem das Produkt gekauft wurde. OQUO behält sich das Recht vor, dem Benutzer die Kosten für den Transport und die Rücksendung des Produkts in Rechnung zu stellen, wenn der Benutzer beschließt, den Garantieanspruch bei einem anderen Händler als demjenigen, bei dem das Produkt gekauft wurde, geltend zu machen, oder wenn die Garantie für den vom Benutzer geltend gemachten Anspruch nicht gilt.
Darüber hinaus hat der Benutzer in jedem Fall die Kosten für die Arbeit zu tragen, die für den späteren Aus- und Einbau der zu reparierenden oder zu ersetzenden Felge erforderlich ist.
Diese Garantie unterliegt der Entscheidung unserer Techniker, die nach einer Untersuchung des Produkts über die Art der Nichtkonformität des Produkts entscheiden.
*Gilt nur für LTD- und TEAM-Modelle der Modellreihe 2025 oder später, die nach dem 05.09.2024 gekauft wurden, sowohl für Straßen- als auch für MTB-Fahrräder, und ausschließlich in den folgenden EU-Ländern: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien (Festland und Balearen). Ausgenommen die Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla), Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Schweden, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Slowenien, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Tschechische Republik, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Ungarn.
**Separat gekaufte Fahrräder, Felgen, die als Teil eines Fahrrads gekauft wurden, sowie Felgen, die im Rahmen der Garantie ersetzt wurden, müssen separat und unter den gleichen Bedingungen wie oben beschrieben registriert werden, um unter die lebenslange Garantie von Oquo zu fallen.